inkassora – Kanzlei mit Inkasso

Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Was muss auf einer Rechnung angegeben werden

1. Vollständige Absender-Angaben
Name und Anschrift des Unternehmens, das die Rechnung stellt
2. Vollständige Empfänger-Angaben
Name und Adresse des Rechnungsempfängers
3. Ort und Datum der Rechnungsstellung
4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) bzw. Steuernummer des Absenders
5. Rechnungsnummer
Fortlaufende, einmalig vergebene Identifikationsnummer
6. Betreffzeile
Sollte stets den Titel „Rechnung“ tragen und gegebenenfalls einen Bezug enthalten, z. B. „Ihr Auftrag vom …“
7. Auflistung der erbrachten Leistungen
Genaue Beschreibung der Art und Menge der gelieferten Gegenstände bzw. des Umfangs der erbrachten Leistungen sowie den Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Lieferung oder Leistung
8. Rechnungsbetrag
Der zu zahlende Netto-Betrag in Euro, der Mehrwertsteuersatz bzw. die Umsatzsteuer und die Höhe des Steuerbetrages in Euro
9. Hinweis auf Steuerbefreiung
10. Zahlungsziel
11. Bankverbindung
Geben Sie bei mehreren Firmenkonten explizit die Bankverbindung an, auf welche gezahlt werden soll.
12. Aufbewahrungspflicht
Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht bei Werkslieferungen oder Leistungen im Bau oder Ausbau an Privatkunden

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