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Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Vollstreckungsgericht

Neben dem Gerichtsvollzieher ist das Vollstreckungsgericht das wichtigste Vollstreckungsorgan, zuständig für die Pfändung von Geldforderungen (Forderungspfändung) und die Pfändung von sonstigen Vermögensrechten, wie z.B. Anteilsrechten an einer GmbH, Anwartschaftsrechten auf das Eigentum an beweglichen Sachen und Anteilen von Miterben am Nachlass. Es ist auch zuständig für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der in seinem Bezirk gelegenen Grundstücke des Schuldners. Es ist vorwiegend mit Rechtspflegern besetzt.

Dem Richter des Vollstreckungsgerichts sind nur vorbehalten:

Örtlich zuständig für die Forderungspfändung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt oder seinen Firmensitz hat. Wohnt er im Ausland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Drittschuldner (Schuldner des Schuldners) wohnt oder seinen Firmensitz hat.

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