inkassora – Kanzlei mit Inkasso

Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Forderungseinzug durch gerichtliche Geltendmachung (Klage)

Hat der Schuldner Einwände gegen Ihre Forderung (z.B. wegen Mängeln, Schlechterfüllung, Nichterhalt der Ware usw.) bleibt in vielen Fällen nur ein Klageverfahren. Dessen Erfolgsaussich­ten und die Kosten sollten Sie aber zunächst durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Klage sollte dann auch ein Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht, in der Regel beim Amts­ oder Landgericht, einreichen. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, so dass Sie z.B. bei Geldforderungen über 5.000 Euro auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Aber auch vor dem Amtsgericht ist die Klage ohne An­walt nicht zu empfehlen, weil z.B. viele Formalien beachtet werden müssen.

Forderungseinzug durch gerichtliche Geltendmachung (Klage)

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