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Gesamtschuldner

Eine Gesamtschuld liegt vor, wenn der Gläubiger einen Anspruch gegen mehrere Schuldner hat und diese Leistung nach seinem Belieben von jedem Gesamtschuldner ganz oder teilweise fordern kann. Insgesamt kann der Gläubiger die Leistung nur einmal beanspruchen. Die Schuldner werden in diesem Fall als Gesamtschuldner bezeichnet

Schließen beispielsweise zwei Kunden gemeinsam einen Kaufvertrag, kann der Verkäufer den Kaufpreis wahlweise von jedem Kunden (Schuldner) in voller Höhe fordern. Er kann auch von einem Käufer nur ein Drittel und vom anderen zwei Drittel des Preises fordern. Der Kaufpreis muss natürlich nur einmal bezahlt werden.

Interessant wird die gesamtschuldnerische Haftung dann, wenn bei einem der beiden Käufer (Schuldner) „nichts zu holen ist“. Der Gläubiger kann sich dann einfach an den anderen, wirtschaftlich leistungsfähigen Schuldner halten. Dieser muss dann die gesamte Forderung allein begleichen.

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