inkassora – Kanzlei mit Inkasso

Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Gerichtsstand

Unter Gerichtsstand versteht man die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts.

Bei der Forderungseinziehung sind folgende Gerichte (bis 5.000 EUR Streitwert Amtsgericht, über 5.000 EUR Streitwert Landgericht) örtlich zuständig:

  • bei natürlichen Personen dasjenige, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt,
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH) dasjenige, in dessen Bezirk die GmbH ihren Firmensitz hat.

Daneben gibt es noch besondere Gerichtsstände wie

  • den Gerichtsstand des Aufenthaltsorts bei Studierenden, Auszubildenden, Hausgehilfen und Arbeitern, wenn sie sich für Dauer an einem Ort aufhalten,
  • den Gerichtsstand des Vermögens, wenn der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz hat, er aber in einem Gerichtsbezirk Vermögen, insbesondere Forderungen hat,
  • den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung für Klagen aus unerlaubter Handlung.

Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die unerlaubte Handlung (z.B. Betrug) begangen wurde.

Wichtig ist ferner noch der wirksam vereinbarte Gerichtsstand. Sind aufgrund mehrerer Gerichtsstände mehrere Gerichte für die Klage zuständig, so hat der Gläubiger die Wahl: Er kann sich das für ihn am günstigsten erreichbare Gericht auswählen.

Der Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner in allen Fragen der Forderungseinziehung.

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