inkassora – Kanzlei mit Inkasso

Forderungseinzug, Forderungsmanagement, anwaltliches Inkasso, Mahnung, Pfändung, Vollstreckung, Prozessvertretung, Auslandsinkasso, Masseninkasso, Klage, Abwehr von Forderungen

Sachpfändung

Sachpfändung ist die Zwangsvollstreckung in das bewegliche körperliche Vermögen des Schuldners und wird vom Gerichtsvollzieher durch die Inbesitznahme pfändbarer Gegenstände vorgenommen. Die Inbesitznahme erfolgt durch Anlegen eines Dienstsiegels an die gepfändeten Sachen oder – bei Geld, Wertpapieren oder Kostbarkeiten – durch sofortige Wegnahme. Die Verwertung gepfändeter Sachen erfolgt durch Versteigerung, die etwa einen Monat nach der Pfändung angesetzt wird.

Die Sachpfändung wird erschwert durch

  • einen sehr weitgehenden Pfändungsschutz,
  • die Überlastung der Gerichtsvollzieher mit einer Vielzahl von Vollstreckungsaufträgen, die zu Erledigungszeiten bis zu einem Jahr und länger, in den neuen Bundesländern bis zu zwei Jahren führen kann und
  • die Verweigerung der Durchsuchung durch den Gerichtsvollzieher mit der Folge, dass der vorgewarnte Schuldner pfändbare Habe verlagern und verstecken kann. Die Durchsuchungsverweigerung wird jedoch nur noch selten vorkommen, da seit 1.1.1999 an sie die Pflicht zur Abgabe des eidesstattlichen Versicherung geknüpft ist, was zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis und damit zum Verlust der Kreditwürdigkeit führt. Allerdings stammten bei den 2000 bei der Sachpfändung eingezogenen 2,9 Mrd. DM (1,28 Mrd. EUR) lediglich 5% aus Versteigerungserlösen, der Rest wurde dem Gerichtsvollzieher bar oder auf sein Dienstkonto gezahlt.
Nach oben scrollen